Wir bilden Sie aus für folgende Führerschein-Klassen:
Führerschein-Klassen:
Mofa Mofa - "Führerschein": u.a. ab 15 Jahre, max. 25 km/h, bis 50 ccm
AM "Roller" - Führerschein: Kleinkrafträder, Mini-Trikes, 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge
max. 45 km/h, bis 50 ccm
ab 16 Jahren
AM195 seit 28.07.2021 auch schon mit 15 Jahren möglich, dann
allerdings ist das Fahren nur innerhalb Deutschlands erlaubt
A1 Leichtkraftrad - Führerschein: ab 16 Jahre, bis 125 ccm
A Motorrad - Führerschein:
A2 (beschränkt) ab 18 Jahre, u.a.: max. 35 kW (48 PS)
A (unbeschränkt) Direkteinstieg Zweirad: ab 24 Jahre, über 35 kW
Direkteinstieg dreirädrig mit mehr als 15 kW: ab 21 Jahre
bei Vorbesitz der Kl. A2 von mind. 2 Jahren: ab 20 Jahre
- ab 21 Jahren kann schon die praktische Prüfung für die offene Motorradklasse A abgelegt werden
- bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres dürfen damit Maschinen der Klasse A2
(max. 35 kW / 48 PS) gefahren werden.
- ab dem 24. Geburtstag wird der Führerschein ohne weitere Prüfung automatisch auf die
uneingeschränkte Klasse A hochgestuft. Der Stufenaufstieg, bei dem nach zwei Jahren
normalerweise eine erneute praktische Prüfung (Aufstiegsprüfung) fällig wird, entfällt.
Ausbildung und Prüfung findet auf einem Motorrad der offenen Klasse A statt.
B PKW - Führerschein; auch "begleitetes Fahren ab 17" (BF17)
BE PKW-Anhänger-Führerschein
Ergänzungen der Führerscheine der Klassen B bzw. B78 um so genannte Schlüsselzahlen:
(B96 vereinfachte Caravan-Ausbildung)
! unsere Fahrschule bietet statt B96 ausnahmslos die Klasse BE an,
weil der Erwerb der Kl. BE zahlreiche Vorteile gegenübe B96 bietet !
Hierüber informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.
B196 berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträdern (125er) ausschließlich in Deutschland
Mindestalter 25 Jahre, mind. 5 Jahre Besitz des Pkw-Führerscheins (Klasse B),
ohne Theoretische und Praktische Prüfung
B197 berechtigt zum Fahren von Schaltwagen, auch wenn
- die Ausbildung überwiegend mit einem Automatikfahrzeug durchgeführt wurde
- die Prüfungsfahrt mit einem Automatikfahrzeug gemacht wurde
Während der Ausbildung müssen 10 Fahrstunden mit einem Schaltwagen erfolgen.
Noch mehr Informationen zu den allgmeinen Führerscheinklasse erhalten Sie
über die Seite unseres Fahrlehrer-Verbandes!
Klicken Sie hierzu einfach hier: Führerschein-Klassen
zusätzliche Informationen für alle Zweiradklassen:
https://www.zweiradfuehrerschein.de/#license-1
zusätzliche Informationen zur Ausweitung des Führerscheins der Klasse B auf B196:
https://www.bussgeldkatalog.org/b196/
Neu ausgestellte Führerscheindokumente sind nur noch 15 Jahre lang gültig!
(Neuregelung seit dem 19. Januar 2013)
Viele fragen sich in diesem Zusammenhang:
Muss ich danach noch einmal eine Prüfung ablegen? Antwort: NEIN!
15 Jahre nach Ausstellung wird nur das Führerscheindokument ungültig
und muss neu beantragt werden; eine erneute Prüfung ist nicht notwendig!
Die "alten" Scheine/Karten müssen nach bestimmten Fristen umgetauscht werden.
Wer mehr darüber wissen möchte, kann das hier tun: Führerschein-Umtausch-Infos