Fahr OK Schule Wiesloch

Wir bilden Sie aus für folgende Führerschein-Klassen:

Führerschein-Klassen:
Mofa     Mofa - "Führerschein": u.a. ab 15 Jahre, max. 25 km/h, bis 50 ccm

AM       "Roller" - Führerschein: Kleinkrafträder, Mini-Trikes, 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge
             max. 45 km/h, bis 50 ccm
             ab 16 Jahren
AM195  seit 28.07.2021 auch schon mit 15 Jahren möglich, dann
             allerdings ist das Fahren nur innerhalb Deutschlands erlaubt

A1        Leichtkraftrad - Führerschein: ab 16 Jahre, bis 125 ccm
A          Motorrad - Führerschein:
            A2 (beschränkt)      ab 18 Jahre, u.a.: max. 35 kW (48 PS)
            A   (unbeschränkt)  Direkteinstieg Zweirad: ab 24 Jahre, über 35 kW
                                           Direkteinstieg dreirädrig mit mehr als 15 kW: ab 21 Jahre
                                           bei Vorbesitz der Kl. A2 von mind. 2 Jahren: ab 20 Jahre

             A80 / Schlüsselzahl 80 
            - ab 21 Jahren kann schon die praktische Prüfung für die offene Motorradklasse A abgelegt werden
            - bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres dürfen damit Maschinen der Klasse A2
              (max. 35 kW / 48 PS) gefahren werden.
           - ab dem 24. Geburtstag wird der Führerschein ohne weitere Prüfung automatisch auf die
             uneingeschränkte Klasse A hochgestuft. Der Stufenaufstieg, bei dem nach zwei Jahren
             normalerweise eine erneute praktische Prüfung (Aufstiegsprüfung) fällig wird, entfällt.
             Ausbildung und Prüfung findet auf einem Motorrad der offenen Klasse A statt.

B         PKW - Führerschein; auch  "begleitetes Fahren ab 17" (BF17)
BE       PKW-Anhänger-Führerschein

Ergänzungen der Führerscheine der Klassen B bzw. B78 um so genannte Schlüsselzahlen:
(B96    vereinfachte Caravan-Ausbildung)
           ! unsere Fahrschule bietet statt B96 ausnahmslos die Klasse BE an,
           weil der Erwerb der Kl. BE zahlreiche Vorteile gegenübe B96 bietet !
           Hierüber informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

B196   berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträdern (125er) ausschließlich in Deutschland
           Mindestalter 25 Jahre, mind. 5 Jahre Besitz des Pkw-Führerscheins (Klasse B),
            ohne Theoretische und Praktische Prüfung

B197   berechtigt zum Fahren von Schaltwagen, auch wenn
           - die Ausbildung überwiegend mit einem Automatikfahrzeug durchgeführt wurde
           - die Prüfungsfahrt mit einem Automatikfahrzeug gemacht wurde
           Während der Ausbildung müssen 10 Fahrstunden mit einem Schaltwagen erfolgen.

Noch mehr Informationen zu den allgmeinen Führerscheinklasse erhalten Sie
über die Seite unseres Fahrlehrer-Verbandes!
Klicken Sie hierzu einfach hier: Führerschein-Klassen

zusätzliche Informationen für alle Zweiradklassen:
https://www.zweiradfuehrerschein.de/#license-1 

zusätzliche Informationen zur Ausweitung des Führerscheins der Klasse B auf B196:
https://www.bussgeldkatalog.org/b196/


Neu ausgestellte Führerscheindokumente sind nur noch 15 Jahre lang gültig!
(Neuregelung seit dem 19. Januar 2013) 

Viele fragen sich in diesem Zusammenhang:
Muss ich danach noch einmal eine Prüfung ablegen?  Antwort: NEIN!
15 Jahre nach Ausstellung wird nur das Führerscheindokument ungültig
und muss neu beantragt werden; eine erneute Prüfung ist nicht notwendig!

Die "alten" Scheine/Karten müssen nach bestimmten Fristen umgetauscht werden.
Wer mehr darüber wissen möchte, kann das hier tun: Führerschein-Umtausch-Infos

Fahr-O.K.-Schule . . . wir machen (fast) alles für Sie!