Fahr OK Schule Wiesloch

Wir bilden Sie aus für folgende Führerschein-Klassen:

Führerschein-Klassen:
Mofa     Mofa - Führerschein: u.a. ab 15 Jahre, max. 25 km/h, bis 50 ccm

AM       "Roller" - Führerschein: Kleinkrafträder, Trikes, 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge;
             u.a. ab 16 Jahre, max. 45 km/h, bis 50 ccm
A1        Leichtkraftrad - Führerschein: ab 16 Jahre, bis 125 ccm
A          Motorrad - Führerschein:
            A2 / beschränkt:     ab 18 Jahre, max. 35 kW
            A   / unbeschränkt: ab 20/21 Jahre, über 35 kW

B         PKW - Führerschein; auch  "begleitetes Fahren ab 17" (BF17)
BE       PKW-Anhänger-Führerschein

Schlüsselzahlen:
B96     der Zusatz zur Klasse B entspricht einer vereinfachten Caravan-Ausbildung
B196   der Zusatz zur Klasse B berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträdern/125er
B197   der Zusatz zur Klasse B berechtigt zum Fahren von Schaltwagen, auch wenn
           - die Ausbildung überwiegend mit einem Automatikfahrzeug durchgeführt wurde
           - die Prüfungsfahrt mit einem Automatikfahrzeug gemacht wurde
           Während der Ausbildung müssen 10 Fahrstunden mit einem Schaltwagen erfolgen.

Noch mehr Informationen erhalten Sie über die Seite unseres Fahrlehrer-Verbandes!
Klicken Sie hierzu einfach hier: Führerschein-Klassen


Neu ausgestellte Führerscheine sind nur noch 15 Jahre lang gültig!
(Neuregelung seit dem 19. Januar 2013) 

Viele fragen sich in diesem Zusammenhang:
Muss ich danach noch einmal eine Prüfung ablegen?  Antwort: NEIN!
15 Jahre nach Ausstellung wird nur das Führerscheindokument ungültig
und muss neu beantragt werden; eine erneute Prüfung ist nicht notwendig!

Die "alten" Scheine/Karten müssen nach bestimmten Fristen umgetauscht werden.
Wer mehr darüber wissen möchte, kann das hier tun: Führerschein-Umtausch-Infos

Fahr-O.K.-Schule . . . wir machen (fast) alles für Sie!